bei Halle an der Saale
Willkommen in Dölau
Ereignisse 2016
Verzeichnis dieser Seite:
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Aktivitäten an der ehemaligen Geisanlage der S-Bahn
Wer im Januar oder den Folgewochen einen Spaziergang entlang des Imkerweges durchgeführt oder einen Blick auf das noch bestehende Schienenbett parallel zur Salzmünder Straße geworfen hat, konnte dort einzelne Personen oder kleine Gruppen ausmachen. Mit übergestreifter Warnweste, Schottergabel, Sägen, Messwerkzeugen oder anderen Gegenständen in der Hand legten Eisenbahnenthusiasten das Gleisbett frei und kontrollierte den Zustand der Gleise. Das Unwetter vom 7. Juli 2015 hatte im Bereich der Gleise seine Spuren hinterlassen. Bäume waren umgeknickt und begruben die Schienen unter sich. Zur Erinnerung sei erwähnt, das es den Verein: Freunde der Halle- Hettstedter Eisenbahn e.V. gibt, der die ehemalige Eisenbahnstrecke Halle bis Hettstedt wieder beleben will. Wer genaueres wissen möchte, kann auf der Internetseite: http://www.halle-hettstedter- eisenbahn.de/ Näheres erfahren. Das nächste Ziel der Eisenbahnfreunde ist nach deren Auskunft das Befahren der Strecke noch in diesem Jahr. Es ist nicht ausgeschlossen, dass zum Himmelfahrtstag Interessenten zwischen Bahnhof-Dölau und Nietleben in einem historischen Personenwaggon, von einer kleinen Diesellok gezogen, die Dölauer Heide wieder durchqueren können.
Quelle: Archiv Bernd Wolfermann Quelle: Archiv Wolfermann Quelle: Archiv Wolfermann
Ausschnitt eines Beitrages des MDR über Aktivitäten des Vereins Quelle: Youtoube
Eine Laterne und eine Hellebarde in der Hand, ein Horn umgehängt und eine schützenden Decke übergestreift, kam er die Straße „ Am Brunnen“ in Richtung Schule heruntergelaufen. Es schien tatsächlich der Nachtwächter von Dölau aus dem Jahr 1716 zu sein. Zügig ging er auf die Gruppe wartender Erwachsener und Kinder zu. Einige Kinder hatten ihre Laternen mitgebracht und angezündet, um den Weg durch die einbrechende Dunkelheit zu finden. Eine Einladung zum Rundgang mit dem Nachtwächter durch die Dölauer Geschichte hatte in ihnen die Neugier geweckt. Es war die beste Gelegenheit das Wissen  über den Ort zu verbessern und sich ein abendliches Erlebnis zu verschaffen. Vom Treffpunkt ging es mit Zwischenstopps am Kriegerdenkmal, an dem ehemaligen Standort der Küsterschule, an der Wilhelm-Bähr-Schlippe, an der „Alten Schule“ schließlich zur „Neuen Schule“. An diesen Haltepunkten gab der allseitig gebildete „Nachtwächter“ sein umfangreiches Wissen über die Vergangenheit eindrucksvoll an seine Begleiter weiter. Als man sich verabschiedete, bereute wohl niemand diesen Rundgang mitgemacht  zu haben. Bleibt zum Schluss ein Dank  für den engagierten Dr. Wissenbach, der an diesem Abend in die Rolle des Dölauer Nachtwächters geschlüpft war!
Vortrag zur Dölauer Kirchengeschichte
Es   ist   zur   Tradition   geworden,   dass   Dr.   Wissenbach   im   2.   Quartal   jeden   Jahres   ein   neues   Buch   aus der   Serie   „Dölauer   Hefte“   vorstellt.   So   auch   diesmal. Anlässlich   des   Erscheinens   von   Heft   9   fanden am 06.04.2016 und am 28.04.2016 Vorträge zur „Dölauer Kirchengeschichte“ statt. Im   Heft   9   heißt   es:   Jürgen   Mertens,   der   Sohn   des   1935   berufenen   ersten   eigenen   Dölauer   Pfarrers, stellt   in   diesem   Heft   die   Entwicklung   des   Christentums   von   seinen   Anfängen   in   Dölau   bis   zur   Zeit nach   1945   dar.   Das   Kapitel   über   die   Dölauer   Kirchengeschichte   während   der   Amtszeit   von   Pfarrer Johannes   Hoffmann   wurde   von   dessen   Sohn   Constantin   verfasst.   Und      schließlich   rundet   der   seit 1991   amtierende   Pfarrer   Martin   Eichner   das   Gesamtbild   mit   der   Darstellung   der   Entwicklung   nach der Wende ab.
Laternenumzug am 30.04.2016 durch Dölau
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              Ein Jahr danach Am    25.06.2016    wurde    eine    Broschüre    des    Dölauer Stiegenbuchverlages   der   Öffentlichkeit   vorgestellt.   Mit ihr   will   Herr   Mothes   an   das   Unwetter   erinnern,   welches am      07.07.2015      über      den      Norden      von      Halle hinweggezogen   ist.   Fotos   von   Einwohnern   Dölaus   und umliegender   Dörfer   zeigen   uns,   welche   Kräfte   die   Natur in   unserer   bisher   von   Unwettern   verschonten   Gegend freisetzen   kann.   Leider   war   die   Broschüre   in   weniger   als zwei   Stunden   vergriffen.   Wie   Herr   Mothes   mitteilte,   wird in     zwei     Wochen     eine     Neuauflage     erfolgen.     Wer Interesse    an    diesem    Zeitdokument    hat,    kann    sich telefonisch (0345 6850252) oder per E-Mail ( axel-67.mothes@t-online.de )       ein       oder       mehrere Exemplare beim Stiegenbuchverlag reservieren.
Broschüre Stiegenbuchverlag Foto: Archiv B.Wolfermann
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 Ein Zug kam in Dölau an Wie wir schon im Februar berichteten, waren die Mitglieder des Vereins „Freunde der Halle-Hettstedter Eisenbahn” intensiv dabei das alte Schienenbett der ehemaligen S-Bahnstrecke zwischen Nietleben und Dölau zu beräumen und zu stabilisieren. In der Zwischenzeit hatte  man ein altes Schienenfahrzeug mit der Bezeichnung „SKL 25 LK“ der Romonta in Amsdorf neu aufgebaut. Dieses transportierte man am 13.10.2016 mit einem Tieflader nach Dölau. Am Bahnübergang des Imkerweges, nahe des ehemaligen Bahnhofes Dölau wurde das Fahrzeug auf die Schienen gesetzt. Somit rollt seit diesem Tag wieder eine „Lok“ über das Gleisbett der ehemaligen S-Bahn. Die „SKL 25 LK“ wird den Vereinsmitgliedern helfen notwendige Gleisarbeiten schneller durchzuführen. Das Video vermittelt einen kleinen Eindruck von der Ankunft.
Ergänzung In der Beschlussübersicht der 24.Sitzung des Stadtrates vom 28.09.2016 findet man zu 7.12. Bebauungsplan Nr.162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ –  Abwägungsbeschluss               Vorlage: VI/2016/01983 folgenden Beschluss:      „1. Den in der Anlage zu diesem Beschluss enthaltenen Entscheidungsvorschlägen der  Verwaltung über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Sinne der Öffentlichkeit, die in ihrer  Stellungnahme abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht hat, zu antworten und die Entscheidung unter Angabe der Gründe mitzuteilen. zu 7.13. Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ - Satzungsbeschluss               Vorlage: VI/2016/01984               Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr.162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorlegten Fassung vom 27.05.2016 als Satzung. 2. Die Begründung in der vorgelegten Fassung vom 27.05.2016 wird … “ (im Amtsblatt keine vollständige Ausformulierung!)
Neue Stadtteilzeitung für das nord-westliche Halle An dieser Stelle möchten wir auf die Stadtteilzeitung für das nord-westliche Halle aufmerksam machen. Seit Mai 2016 erscheint die „Heide-Zeitung für Halle“. In Dölau liegt die kostenlose Zeitung vorerst in der Tankstelle (Salzmünder Straße 43), im Kleenest (Salzmünder Straße 77a), im Waldhotel (Otto-Kanning-Straße 57) und bei Bäcker Kirn (Heideweg 18) aus. Weiteres auch unter dem Link dieser Homepage „Infos & Links“. Im Folgenden geben wir den Leitartikel der ersten Ausgabe von Mai wieder. Sehr geehrte LeserInnen, Sie halten die erste Ausgabe einer Stadtteilzeitung für das lebens- und liebenswerte Wohngebiet Heide Nord/Blumenau, Lettin und Dölau in der Hand. Damit setzen wir als Redaktionsteam die langjährigc Tradition von Stadtteilzeitungen in Halle fort - nach Halle- Neustadt (,‚Neustädter Nachrichten) und der Silberhöhe (,‚Silberhöhe - Aktuell”) nun auch im nord-westlichen Gebiet der Saalestadt. Wir möchten die Ein-wohnerInnen von Heide- Nord/Blumenau, Lettin und Dölau über kom-munale Vorhaben informieren sowie das große Potenzial der Menschen, Vereine, Einrichtungen und Unter-nehmen vor Ort darstellen. Vor allem ist es unser Ziel, dadurch das zuwei-len im negativen Licht stehende bzw. in manchen Augen z.T. “abgehängte” Quartier aufzuwerten. Jährlich sollen 3 Ausgaben der Stadtteilzeitung zu je 2500 Exemplaren an öffentlich zugänglichen Stellen verteilt wer-den; die nächste Anfang August. Wir freuen uns, dass wir sozial engagierte Unternehmen als Sponsoren für die “Heide-Zeitung für Halle” gefunden haben und danken der Stadt Halle (Saale) sowie vielen weite-ren Partnern für ihre Unterstützung! Gabriele Bräunig, verantw. Red.
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Weitere Ergänzung zum Heideweg am 12.11.2016 * Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 162 “Dölau, Wohngebiet am Heideweg” Satzungsbeschluss Der   Stadtrat   der   Stadt   Halle   (Saale)   hat   in   seiner   öffentlichen   Sitzung   am   28.   September   2016   den   Bebauungsplan Nr.   162   “Dölau.   Wohngebiet   am   Heideweg”   in   der   Fassung   vom   27.05.2016    gemäß   §   10 Absatz   1   Baugesetzbuch (BauGB)    als    Satzung    beschlossen    (Be - schluss-Nr.    VI/2016/01984).    Der    Bebauungsplan    bedarf    nicht    der Genehmigung   durch   die   obere   Verwaltungsbehörde.   Das   Plangebiet   befindet   sich   im   Stadtteil   Dölau.   Es   wird   im Südwesten   durch   den   Heideweg,   im   Südosten   durch   die   Straße Am   Waldrand,   im   Nordwesten   durch   einen   Graben und im Nordosten durch die rückwärtige Bebauung der Straße Am Waldrand begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Flä - che von 0,8 ha. Die genaue Abgrenzung ist aus dem angefügten Lageplan ersichtlich. Gemäß    §    10   Absatz    3    Satz    2    BauGB    kann    jedermann    den    Bebauungsplan    Nr.    162    “Dölau, Wohngebiet   am   Heideweg”   mit   der   Begründung   und   der   zusammenfassenden   Erklärung   einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen können im Fachbereich Planen der Stadt Halle (Technisches Rat - haus, Hansering 15, 5. Obergeschoss, Zimmer 519) während der folgenden Dienststunden Mo./Mi./ Do. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr; Di. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Fr.9.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen    werden.    Die    der    Planung    zugrunde    liegenden    Vorschriften    (Gesetze,    Verordnungen    und    DIN- Vorschriften) können an gleicher Stelle ebenfalls eingesehen werden. Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich •   eine   nach   §   214 Absatz   1   Satz   1   Nr.   l   bis   3   BauGB   beachtliche   Verletzung   der   dort   bezeichneten   Verfahrens-   und Formvorschriften, •   eine   unter   Berücksichtigung   des   §   214   Absatz   2   BauGB   beachtliche   Verletzung   der   Vorschriften   über   das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzugsplans und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtli-che Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf   die   Vorschriften   des   §   44 Absatz   3   Satz   1   und   2   BauGB   sowie   des   §   44 Ab - satz   4   BauGB   über   die   fristgemäße Geltendmachung   etwaiger   Entschädigungsansprüche   für   Vermögensnachteile   nach   den   §§   39   bis   42   BauGB   sowie über    die    Fälligkeit    und    das    Erlöschen    von    Entschädigungsansprüchen    wird    hingewiesen.    Die    Fälligkeit    des Anspruchs   auf   Entschädigung   kann   dadurch   herbeigeführt   werden,   in   dem   der   Entschädigungsberechtigte   die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 8 Absatz 3 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hingewiesen: Ist   eine   Satzung   gemäß   §   8   Absatz   3   KVG   LSA   unter   Verletzung   von   Verfahrens-   oder   Formvorschriften,   die   in diesem   Gesetz   enthalten   oder   aufgrund   dieses   Gesetzes   erlassen   worden   sind,   zustande   gekommen,   so   ist   diese Verletzung   unbeachtlich,   wenn   sie   nicht   schriftlich   innerhalb   eines   Jahres   seit   Bekanntmachung   der   Satzung gegenüber   der   Kommune   geltend   gemacht   worden   ist.   Dabei   sind   die   verletzte   Vorschrift   und   die Tatsache,   die   den Mangel ergibt, zu bezeichnen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 162 “Dölau, Wohngebiet am Heideweg” in Kraft. Halle (Saale 8. November 2016 Dr. Bernd Wiegand Oberbürgermeister Bekanntmachungsanordnung Der   Stadtrat   der   Stadt   Halle   (Saale)   hat   in   seiner   öffentlichen   Sitzung   am   28.   September   2016   den   Bebauungsplan Nr.   162   “Dölau,   Wohnge - biet   am   Heideweg”,   Vorlage:   Vl/2016/01984,   als   Satzung   beschlossen.   Dieser   Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Halle (Saale), 8. November 2016 Dr. Bernd Wiegand Oberbürgermeister * Übernahme der Bekanntmachung des Amtsblatt der Stadt Halle vom 09.11.2016, S.7
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 162
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Vortrag zur Dölauer Vereinsgeschichte
Es war am 19.10.2016 ein kleines Jubiläum. Im Waldhotel konnten Dr. Wissenbach und Dr. Müller die 10.   Ausgabe   der   „Dölauer   Hefte“   vorstellen.   Die   Idee   von   der   Aufarbeitung   eines   bestimmten   Themas   der Dölauer   Geschichte   spiegelt   sich   auch   im   neuen   Heft   wieder.   Es   versucht   das   Vereinsleben   des   Saalkreisdorfes vom    19.Jahrhundert    bis    in    die    heutige    Zeit    darzustellen.    Für    diese   Aufgabe    wurde    Herr    Dr.    Walter    Müller gewonnen.   Was   er   bei   seinen   Studien   herausgefunden   hat,   kann   der   Leser   im   Mitschnitt   dieser   Seite   oder   durch den Kauf eines Heftes erfahren.
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Dölauer Weihnachtsbaum in Halle
Als am 22.11.2016 der Weihnachtsmarkt in Halle seine Pforten öffnete, strahlte der Weihnachsbaum in ganzer Schönheit auf dem Marktpatz der Stadt. Warum wir ihn auf unser Dölauer Homepage erwähnen? Dieser Baum stammt in diesem Jahr aus unserem Stadtteil. Am 09.11. wurde die 52 Jahre alte, 18 m hohe und drei Tonnen schwere Silberfichte im Grundstück einer Dölauer Familie gefällt und mit einem Schwerlasttransporter auf den Markt gefahren. Nun kann sie vier Wochen die Einwohner und  Besucher von Halle erfreuen. Der „Geschichtskreis Dölau“ möchte allen Dölauer EinwohnerInnen, Partnern und Mitstreitern für die bisherige Unterstützung danken und ein friedliches, gesundes und glückliches Weihnachtsfest wüschen.
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